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11. März 2009:

Prof. Schachtschneider zu Gast bei pro Köln

Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider referierte gestern bei einer Vortragsveranstaltung der Fraktion pro Köln über Fragen der Religionsfreiheit im Zusammenhang mit dem Islam und geplanten Großmoscheebauten. Die Fraktion pro Köln hatte diesmal ins Rechtsrheinische eingeladen, und über 150 Gäste kamen in den großen Konferenzsaal des städtischen Kalk-Karrees. Diese hörte einen fulminanten und anspruchsvollen Vortrag des bekannten Staatsrechtlers und EU-Kritikers Prof. Schachtschneider. Unter den Zuhörern befand sich auch ein besonderer Ehrengast: Schachtschneiders prominenter Mitstreiter im Kampf gegen die Euro-Einführung, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, ehemaliger Präsident der Hessischen Landesbank und einer der führenden Währungsexperten in Deutschland mit langjährigen Gastprofessuren u.a. an der Harvard- und Johns-Hopkins-Universität.

Eine derart hochkarätige und gut besuchte Veranstaltung hatte der Konferenzsaal im obersten Stockwerk des Kalk-Karrees wohl lange nicht mehr gesehen. Neben den Stadträten, Bezirksvertretern und Ausschußmitgliedern der Fraktion  pro Köln waren zahlreiche geladene Gäste der Einladung gefolgt, unter ihnen viele angesehene Universitätsdozenten, hohe Polizeibeamte sowie Islam-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler aus Köln und ganz Nordrhein-Westfalen. Nach der Begrüßung durch die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter nahm Prof. Schachtschneider ausführlich Stellung zum  Begriff und Stellenwert der Religionsfreiheit in Deutschland, ihrer Wertigkeit gegenüber anderen Grundrechten und ihren praktischen Folgen für die islamische Lebensweise in Deutschland, für Scharia und Großmoscheebauten in unserer Heimat. Klar wurde dabei, daß das Schlagwort „Religionsfreiheit“ eben nicht einen allumfassenden grundgesetzlichen Schutz für Scharia, Ungleichbehandlung von Frauen im Namen des Islam und ähnlichem bedeute. „Wir sind eine Republik, d. h. ein  aufgeklärtes Staatswesen, das grundsätzlich im Widerspruch zu einer sich für alle Lebensbereiche als verbindlich ansehende Religion steht“, so Prof. Schachtschneider zum Kernproblem der Auseinandersetzung zwischen dem aggressiven Einwanderungsislam und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die Freiheit der Religionsausübung sei begrenzt durch den Freiheitsbegriff an sich und die anderen Grundwerte. Großmoscheebauten mit umfangreichen politischen, sozialen und kulturellen Angeboten und Zielsetzungen seien in diesem Sinne nicht als ausschließliche Gotteshäuser im rechtlichen Sinne zu verstehen und würden daher nicht unter dem starken grundgesetzlichen Schutz stehen, der für einen 100prozentigen Gebetsraum gelten würde.

Der Vorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat der Bürgerbewegung pro Köln, der 45jährige Rechtsanwalt Markus Beisicht, griff diese Ausführungen in der anschließenden Diskussion auf und wiederholte auch das von Ralph Giordano aufgestellte Credo: „Es gibt kein Grundrecht auf den Bau von Großmoscheen!“ Auch die Einwanderer aus dem islamischen Kulturraum, die sich hier rechtmäßig aufhalten und auf Dauer in Deutschland verbleiben wollen, müßten sich unseren Werten, Normen und Gesetzen anpassen, sich integrieren und schlußendlich auch assimilieren lassen. „Nur so kann ein homogenes Staatswesen auf Dauer bestehen, das wie von Prof. Schachtschneider ausgeführt, die Voraussetzung für die Herausbildung eine allgemeinen Willens des Volkes ist, der wiederum Voraussetzung für eine wahrhafte demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ist.“

Schachtschneider ging im übrigen auch auf die skandalösen Zustände während des Anti-Islamisierungskongresses am 19. und 20. September 2008 in Köln ein. Das passive Verhalten der Kölner Polizeiführung gegenüber den linken Störern und Gewalttätern bezeichnete der renommierte Staatsrechtler als „klar rechtswidrig“, die friedliche Versammlung der pro-Bewegung hätte mit allen verhältnismäßigen Mitteln ermöglicht und geschützt werden müssen. Dies wäre offensichtlich nicht der Fall – und politisch nicht gewollt – gewesen. „Ich kann nur sagen: In Bayern hätte es so etwas nicht gegeben“, so der Erlanger Professor abschließend.

Für die Fraktion pro Köln erklärte die Vorsitzende Rechtsanwältin Judith Wolter im Anschluß an die Versammlung:

„Pro Köln steht in der Mitte des Volkes. Wir sind eine in der einheimischen Bevölkerung fest verwurzelte, betont bürgerliche und freiheitliche Formation, die sich für Recht und Ordnung, Heimatbewußtsein und soziale Werte einsetzt. Wir erfahren hierfür auch starke Unterstützung von angesehenen Vordenkern dieser Republik. Persönlichkeiten wie Prof. Schachtschneider und Prof. Hankel wissen, wie gefährdet das hohe Gut der Meinungsfreiheit in Deutschland derzeit durch die political correctness ist. Ich danke Ihnen deswegen ganz herzlich für Ihren Beitrag zur geistigen Freiheit in unserem Land!“

 

Wieder einmal referierte ein renommierter Fachmann auf einer Vortragsveranstaltung der Fraktion pro Köln zu schwierigen wissenschaftlichen Fragen und ihren praktischen Auswirkungen auch auf die Kommunalpolitik: Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, hier im Gespräch mit der pro-Köln-Fraktionsvorsitzenden Judith Wolter.

Großer Bahnhof im städtischen Kalk-Karree. Die Fraktion pro Köln arbeitet ständig an der Weiterbildung und Professionalisierung ihrer Stadträte, Bezirksvertreter und Ausschußmitglieder.

Rechtskundige Referenten bei der Fraktion pro Köln: Prof. Schachtschneider und der pro-Köln-Vorsitzende und  Rechtsanwalt Markus Beisicht (sitzend).

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der große Konferenzsaal des städtischen Kalk-Karrees, ...

... sogar Klappstühle mußten eigens herangeschafft werden, um der Flut der nur handverlesen eingeladenen Gäste Herr zu werden.

OB-Kandidat Beisicht dankte für den rhetorisch geschliffenen Vortrag des emeritierten Professors aus Erlangen, der zusammen mit dem CSU-Politiker Peter Gauweiler eine Klage gegen die Einführung des Euros beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte.

Das Internetlexikon Wikepedia hält zu Schachtschneider Rechtslehre u.a. fest: "Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre ... Schachtschneiders Anhänger halten seine Arbeiten für wegweisend. Seine Kritiker werfen ihm vor, eine zu idealisierte Lehre zu vertreten. Er selbst betont, dass es gerade in der Rechtslehre notwendig sei, über das tatsächliche Sein hinaus das Sollen zu bedenken, also das, was richtig ist."

 

 
 
 

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